Der portugiesische Hof
Teil 1: Das koloniale Vermächtnis - Die Monarchie
(von Botschafter João Hermes Pereira de Araújo)
Das koloniale Vermächtnis
IV. Der portugiesische Hof in Brasilien
1808, angesichts der drohenden Besetzung Lissabons durch die Truppen von General Junot, beschloss Prinzregent D. João den Hof mit Unterstützung der englischen Regierung nach Brasilien zu verlegen.
Nach der Ankunft in Brasilien ergriff der Prinzregent weitreichende Maßnahmen hinsichtlich der Außenpolitik. Als Antwort auf die Besetzung des portugiesischen Königreiches durch napoleonische Truppen wurde im Jahre 1809 Cayenne annektiert und verblieb bis 1817 unter portugiesischer Herrschaft. Die Öffnung der brasilianischen Häfen für befreundete Nationen, sicherlich der erste bedeutende Schritt zur Unabhängigkeit Brasiliens, ermöglichte den Brasilianern den friedlichen Kontakt mit dem Ausland. Als Ausgleich für die erhaltene Hilfe willigte die portugiesische Regierung 1810 in den Abschluss eines Handelsvertrages mit England ein. Dieser war für Portugal denkbar ungünstig und verantwortlich für Verschwinden der Wollindustrie aus dem Mutterland. Englischen Waren wurden bei ihrer Einfuhr nach Brasilien mit Importzöllen von nur 15% ad valorem belegt statt mit 24% wie andere ausländische Waren oder 16% wie portugiesische. Lediglich die portugiesischen Exporte von Wein und Olivenöl wurden weiterhin geschützt. Obwohl unausgewogen und für die portugiesischen Interessen schädlich, trug der Vertrag naturgemäß zu einer Senkung der Lebenshaltungskosten in Brasilien bei.
Das Problem der Kolonie Sacramento, das die Geschichte von de la Plata zuvor jahrhundertelang auf tragische Weise geprägt hatte, bekam mit der Verlegung des portugiesischen Königshofs nach Rio de Janeiro und der Unabhängigkeit von Buenos Aires im Jahre 1810 einen neuen Blickwinkel. Den Vereinigten Provinzen des Rio de la Plata, die bestrebt waren das Vizekönigreich wieder herzustellen, gelang es, nicht die Gebiete von Alto-Peru (Bolivien) und Paraguay zu gewinnen.
Da Montevideo weiterhin unter spanischer Herrschaft stand und die Regierung von Buenos Aires begann, die uruguayischen Anhänger der Unabhängigkeit zu unterstützen, entstanden Guerillabewegungen, die in der Grenzregion zu Brasilien agierten. In der Absicht, dieses Problem zu lösen, und das Gebiet für die Bourbonendynastie zu sichern, besetzte Portugal 1811 die „Banda Oriental“, zog sich jedoch im Jahr darauf nach Abschluss eines Waffenstillstandsvertrages bereits wieder daraus zurück.
In den Jahren zwischen 1811 und 1816 setzten sich die Unruhen in diesem Gebiet jedoch fort. Buenos Aires verfolgte weiterhin seine Annexionsabsichten und verstärkte die Unterstützung für die Uruguayer, die mit Hilfe der Bewohner von Buenos Aires die spanischen Truppen zur Kapitulation zwangen.
Die brasilianische Grenze wurde auch weiterhin verletzt, was die portugiesische Regierung 1816 bewog, die „Banda Oriental“ erneut zu besetzen und in Montevideo eine von Carlos Frederico Lecor geführte Regierung einzusetzen. Dieser schuf die Provinz Cisplatina, die 1821 in das Vereinigte Königreich von Portugal, Brasilien und der Algarve eingegliedert wurde.
Nach dem Sturz Napoleons versuchte Europa sein politisches Leben durch den Wiener Kongress neu zu ordnen. Zu diesem Zeitpunkt wurde Brasilien in den Stand eines Vereinigten Königreiches mit Portugal und der Algarve erhoben – kurioserweise auf Anregung Talleyrands.
Die Position Portugals in Wien war alles andere als einfach. Zum einen stand die Frage des internationalen Ansehens, die dadurch gelöst wurde, dass Portugal in den sogenannten Generalausschuss der acht Großmächte berufen wurde. Andererseits standen weitere sehr bedeutsame Fragen auf der Tagesordnung, so die Abschaffung des Sklavenhandels, der Handelsvertrag von 1810, die Rückgabe von Olivenza und dem Gebiet von Jurumenha durch Spanien, die Grenzen zu Französisch-Guyana und die Kolonie Sacramento.
Was die Frage des Sklavenhandels anbetraf, so gelang es Portugals zu verhindern, dass dieses Thema Eingang in die Schlussakte fand. Angesichts der von Großbritannien geführten Kampagne blieb dieser Punkt von zweifellos ethischem Inhalt jedoch ein punctum dolens in der Beziehung zwischen der Regierung in London und denen in Lissabon und Rio de Janeiro. In Wien kam es zu Übereinkünften, die diesen unmoralischen Handel an der nördlich des Äquator gelegenen afrikanischen Küste verboten.
Der Handelsvertrag mit England behielt auch für das unabhängige Brasilien seine Gültigkeit bis im Jahre 1827 der Vertrag über Freundschaft, Schifffahrt und Handel abgeschlossen wurde, der England praktisch seine 1810 erhaltenen Privilegien weiter sicherte. Bezüglich der Grenzen zu Guyana erklärte sich Portugal entsprechend dem Vertrag von Utrecht bereit, das 1809 besetzte Gebiet bis zum Oiapoque zurückzugeben. Was die Kolonie Sacramento anbetraf, so änderte sich die Situation im Jahre 1816 mit der Einsetzung einer portugiesischen Regierung in Montevideo.
Das zum Zeitpunkt der Proklamierung der Unabhängigkeit von Portugal hinterlassene diplomatische Vermächtnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
a) die zur Zeit der Kolonisation zwischen Portugal und Spanien abgeschlossenen Grenzverträge waren nicht mehr gültig, im Zweifelsfall war aus brasilianischer Sicht der Grundsatz uti possedetis anzuwenden;
b) der 1715 zwischen Portugal und Frankreich abgeschlossene Vertrag von Utrecht war jedoch was die Nordgrenze anbetraf gültig, obwohl keine Demarkationslinien existierten;
c) die Streitfrage zur Kolonie Sacramento hatte mit der Besetzung der „Banda Oriental“ durch portugiesische Truppen, die in Montevideo eine von Carlos Frederico Lecor geleitete Regierung eingesetzt hatten, einen neuen Blickwinkel bekommen;
d) der 1810 mit England abgeschlossene Handelsvertrag behielt „auf Wunsch des Kaisers“ bis zum Abschluss des Vertrages von 1827 auch im unabhängigen Brasilien seine Gültigkeit;
e) die Frage des Sklavenhandels gewann enorm an Bedeutung und Aktualität und bestimmte in starkem Maße die diplomatischen Positionen des neugegründeten Kaiser