Legalisation von Urkunden
Bitte überprüfen Sie vorab, ob die Urkunden in unserem Konsularbezirk ausgestellt wurden. Urkunden können ausschließlich in dem Konsularbezirk legalisiert werden, in dem sie ausgestellt wurden, siehe
Zuständigkeiten.
Die Konsularabteilung kann die Unterschriften nachstehender Institutionen und Personen beglaubigen, falls entsprechende Unterschriftsproben in der Botschaft hinterlegt wurden, oder die zuvor von deutschen Stellen beglaubigt worden sind. Hierfür sollte man sich an die Beglaubigungsabteilungen einer der nachstehenden Institutionen wenden (siehe Liste unten). Erst nach Beglaubigung der Urkunden durch eine dieser deutschen Stellen kann die Legalisierung der Unterlagen durch die Konsularabteilung erfolgen.
Zahlungsweise:
Die Gebühr (€ 17,00 pro Dokument) kann durch Überweisung (bitte Überweisungsträger vorlegen), Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft (bitte Einzahlungsbeleg vorlegen) oder mittels EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung entrichtet werden.
Mehr als drei Dokumente der gleichen physischen oder juristischen Person, die vom selben Notar oder dem selben Gericht vorbeglaubigt wurden, können geheftet und zusammen legalisiert werden, die Gebühr beträgt in diesem Fall € 51.
LEGALISATION VON DOKUMENTEN FÜR SCHULZWECKE: - in diesem Falle beträgt die Konsulargebühr € 4,25 pro Dokument (maximal drei Dokumente pro Person, zusammengeheftet). Bei mehr als drei Dokumenten zur gleichen Person (zusammengeheftet) betragen die Kosten pauschal € 12,75.
Bankverbindung:
Bankinstitut: Commerzbank Berlin
Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung
Kontonummer: 2677979
BLZ: 10040000
Für Legalisationen: 7 Werktage (Bearbeitungszeit zzgl. Versand!) nach Einreichen der vollständigen Unterlagen. Unvollständige Anträge/Vorgänge (z.B. ohne Bezahlung) werden zurückgesandt.
Bei Unterlagen, die aus mehreren Seiten bestehen, empfiehlt es sich aus Ersparnisgründen, die Vorbeglaubigung von einem deutschen Notar vornehmen zu lassen, dessen Unterschriftsprobe in der Konsularabteilung hinterlegt worden ist.
Die Dokumente, die legalisiert werden soll, können der Konsularabteilung auf postalischem Wege zugesandt werden. Für die Rücksendung ist ein ausreichend frankierter Umschlag mit der vollständigen Anschrift beizufügen. Wir empfehlen ausdrücklich die Frankierung als Einschreiben, um bei Verlust eine Nachforschung zu ermöglichen. Die Brasilianische Botschaft in Berlin übernimmt keine Verantwortung für einen Verlust der Sendung.
Siehe NOTARE
INSTITUITIONEN:
In den einzelnen Bundesländern zuständig für die Beglaubigung von Schulzeugnissen, Geburts- und Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnissen:
Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsanlegegenheiten, Friedrichstr. 219, 10958 Berlin
Brandenburg: Ministerium des Inneren
Bremen: Der Senator für Inneres, Kultur und Sport
Hamburg: Einwohner-Zentralamt
Sachsen: für den Wohnort zuständiges Regierungspräsidium
Mecklenburg-Vorpommern:
Innenministerium
Arsenal am Pfaffenteich, Karl-Marx-Str., 01
19055 Schwerin
Tel.: (0385) 5 88-2005
Sachsen
Landesdirektion Chemnitz
Alt Chemnitz, 09117 Chemnitz
Tel.: (0371) 5320
Landesdirektion Dresden
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Tel.:(0351)8250
Landesdirektion Leipzig
Braustraße 3, 04107 Leipzig
Tel.: (0341) 9770
Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Magdeburg
Olvenstedter Strasse 1-2
39108 Magdeburg
Tel.: 0340/65060
Niedersachsen:
Regierungsvertretung Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel.: 0531-484-1002
Telefonzentrale: 0531-484-0
Regierungsvertretung Hannover/Nienburg
Arnswaldt Str. 5
30159 Hannover
Tel.: 0511-1208633
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131-15-1301
Telefonzentrale: 04131-15-0
Regierungsvertretung Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26106 Oldenburg
Tel.: 0441-799-2359
Telefonzentrale: 0441-799-0
Schleswig-Holstein: Ministerium des Inneren
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
FRAU MANUELA KRUSE -Tel.: (0431)988-2802
FRAU GESA HESSENAUER -TEL.: (0431) 988-2854
HERR OLIVER LEHMANN -TEL.:(0431) 988-3089
FRAU SILKE SCHMIDT -TEL.: (0431) 988-2801
FRAU SILKE GREBIEN - TEL.: (0431) 988-2864
Für die Beglaubigung von Scheidungsurteilen:
Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsident (bei letzterem ist festzustellen, ob dessen Unterschrift bei der konsularischen Vertretung hinterlegt ist).
Für die Beglaubigung von Vollmachten und Reisegenehmigungen:
Notar. Falls dessen Unterschrift nicht bei der Konsularabteilung der Botschaft hinterlegt ist, beim zuständigen Landgerichtspräsidenten.
Für die Beglaubigung von Rechnungen, Quittungen, Preislisten (Unternehmens- oder Geschäftsunterlagen)
Bremen: Handelskammer
Hamburg: Handelskammer
In den übrigen Bundesländern, die zum Konsularbezirk der Konsularabteilung der Botschaft gehören: Industrie- und Handelskammern.
Für die Beglaubigung von Tiergesundheitszeugnissen:
für den Konsularbezirk zuständiges Veterinäramt, dessen Unterschrift bei der Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft in Berlin hinterlegt ist
Für die Beglaubigung von Führungszeugnissen und amtlichen Rentebescheiden:
Obige Dokumente, ohne Unterschrift, werden dirket durch die Kkonsularabteilung legalisiert.