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Mindestfristen

MINDESTFRISTEN* für konsularische Leistungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Dokumentation sowie Gutschrift der jeweiligen Gebühren auf dem Konto der Brasilianischen Botschaft in Berlin.
Siehe : Konsulargebühren
(Einwände können in der Regel nicht berücksichtigt werden):

- PASSANGELEGENHEITEN: 10 ARBEITSTAGE

- LEGALISATIONEN: 10 ARBEITSTAGE

- VOLLMACHTEN/URKUNDEN: 10 ARBEITSTAGE

- VISA je nach Art des Visums: MINDESTENS 7 ARBEITSTAGE, bei postalischer Einreichung der vollständigen Unterlagen 10 ARBEITSTAGE, ohne Postlaufzeiten.

- Für VISA, die eine telegrafische Anfrage oder Genehmigung erfordern, gibt es keine Mindestfristen. Hier muss der Zugang der Genehmigung abgewartet werden, bevor der Antrag von uns entgegengenommen werden kann. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann die übliche Ausstellungsfrist für VISA.

Zu Zeiten mit ferienbedingt hohen Antragszahlen können wir nicht für die Einhaltung der üblichen Bearbeitungsfristen für die Visumsaustellung garantieren. Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages rufen Sie bitte unter Check Visa: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp auf. Taucht der Names des Antragsstellers nicht mehr auf, wurde der Antrag abschließend bearbeitet. Das Visum ist dann abhol- oder versandbereit.

* WIR NEHMEN KEINE „EILZUSCHLÄGE“ ENTGEGEN

 
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Konsularabteilung