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Reisegenehmigung für Minderjährige

Entsprechenden Anweisungen der brasilianischen Bundespolizei zu Folge, beziehen sich die Normen für eine “Erlaubnis zur Ausreise minderjähriger Personen” ausschließich auf minderjährige Personen mit brasilianischer Staatsangehörigkeit.

Bestimmungen für Reisen von Minderjährigen (Personen unter 18 Jahren) nach Brasilien, gemäß der Resolution Nr. 51 des Nationalen Justizrates (Conselho Nacional de Justiça) vom 25. März 2008:

Art. 1
Es bedarf keiner richterlichen Genehmigung für Reisen Minderjähriger nach Brasilien, wenn sie
I – allein oder in Begleitung volljähriger und befugter Dritter nach Brasilien reisen, sofern sie von Seiten beider Elternteile oder gesetzlicher Vertreter schriftlich dazu ermächtigt wurden. Das Dokument muss von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet und die Unterschrift hinterlegt sein.

II – mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter reisen und der andere Elternteil der Reise ausdrücklich zustimmt (Ausnahme: richterliche Genehmigung).

III – allein oder in Begleitung volljähriger und befugter Dritter zurück ins Heimatland reisen, sofern sie von Seiten beider im Ausland lebender Elternteile oder gesetzlicher Vertreter schriftlich dazu ermächtigt wurden. […]

Art. 2
Die vorgenannte Reisegenehmigung muss neben der hinterlegten Unterschrift ein Bild des Kindes oder Jugendlichen enthalten und in zwei Ausfertigungen vorliegen. Eine Ausfertigung verbleibt im Moment der Ausreise bei der Polizeibehörde (in Brasilien: Polícia Federal), die zweite verbleibt beim Kind oder Jugendlichen bzw. dem ihn begleitenden Erziehungsberechtigen oder volljährigen und befugten Dritten.

Einziger Absatz: Die Reisegenehmigung muss eine von Eltern oder Erziehungsberechtigten festgelegte Geltungsdauer enthalten.

Art. 3
Der von den Polizeibehörden einbehaltenen Reisegenehmigung muss eine Kopie des Ausweises des Kindes oder Jugendlichen oder ein Nachweis über Sorgerecht bzw. Vormundschaft beigefügt werden.

Bei Reisen Minderjähriger ohne Begleitung bzw. in Begleitung nur eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten (mit Wohnsitz im Konsularbezirk Berlin) muss ein Formular Reisegenehmigung für Minderjährige ausgefüllt, unterschrieben und legalisiert werden.

Ist ein Elternteil nicht brasilianischer Staatsbürger, muss seine Unterschrift zuvor bei einem deutschen Notar hinterlegt worden sein (Notare). Dessen Unterschrift wird wiederum beim Konsulat beglaubigt (Konsulargebühr: EUR 17,00). Die Unterschrift brasilianischer oder ausländischer Eltern mit gültigem Ausländerausweis (RNE) wird direkt in der Konsularabteilung beglaubigt (Konsulargebühr: EUR 17,00). Siehe Legalisation auch hier Download.

Dem Formular müssen zwei Passfotos des Minderjährigen beigefügt werden, eines für das Original, ein weiteres für die Kopie des legalisierten Formulars. Die Gebühr für die Legalisation wird nur einmal erhoben.

Bei Einreichen der Unterlagen auf dem Postweg ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Es wird empfohlen, den Umschlag als „Einschreiben“ zu frankieren, damit die Sendung im Falle eines Verlusts zurückverfolgt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 
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Konsularabteilung