Personen unter 18 Jahren, Erneuerung eines noch gültigen oder seit weniger als 6 Monaten ungültigen Reisepasses
Jeder brasilianische Staatsbürger, auch wenn er mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzt, kann nur mit einem brasilianischen Reisepass nach Brasilien einreisen oder aus Brasilien ausreisen. Wenn Sie die brasilianische Staatsbürgerschaft besitzen, unter 18 Jahre alt sind und Ihr Reisepass noch gültig oder seit weniger als 6 Monaten ungültig ist:
- Das elektronische Antragsformular auf einen Reisepass muss unter folgendem Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp ausgefüllt werden.
Das Antragsformular muss elektronisch übermittelt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Druckversion („Recibo de Entrega de Requerimento“) muss zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen per Post an die Konsularabteilung übersendet werden. Passanträge, für die das alte Antragsformular verwendet wurde, werden nicht entgegengenommen. Sollten Sie Probleme beim Ausdruck oder der elektronischen Übermittlung des Formulars haben, versuchen Sie es erneut von einem anderen Rechner aus oder senden Sie eine E-Mail an passaporte@brasemberlim.de. - Zusendung des vorherigen Reisepasses, der von der Konsularabteilung ungültig gemacht und Ihnen zusammen mit dem neuen Reisepass zurückgegeben wird. Die noch gültigen Visa und Aufenthaltstitel des vorherigen Reisepasses bleiben auch weiterhin gültig und können in den neuen Reisepass übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt ausschließlich durch die zuständigen deutschen Behörden.
- Zusendung eines (1) farbigen Passfotos im Format 5×7cm,
Frontalansicht, nicht älter als sechs Monate, mit weißem oder blauen Hintergrund, ohne Schattenwurf. Unter folgendem Link finden Sie die Anforderungen bezüglich des Passfotos https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/orientacoes/ICAO200811PT.pdf. Fotos älteren Datums oder anderer Formate werden von der Konsularabteilung nicht akzeptiert. - Zusendung der Genehmigung zur Erteilung eines Reisepasses an Minderjährige.
Personen unter 18 Jahren müssen die Zustimmung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertreter vorweisen, um einen brasilianischen Reisepass zu erhalten. Zu diesem Zweck muss das Formular Genehmigung zur Erteilung eines Reisepasses an Minderjährige (Formulário de autorização para concessão de passaporte a menor) ausgefüllt ausgefüllt und von beiden Eltern oder den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Wenn ein Elternteil oder ein gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Antragstellers ausländischer Staatsangehöriger ist, muss dessen Unterschrift auf dem o.a. Formular vorab durch einen deutschen Notar beglaubigt werden. In jedem Fall müssen auch die Kopien der Personaldokumente beider Elternteile oder der gesetzlichen Vertreter der Konsularabteilung auf dem Postweg zugesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die „Genehmigung zur Erteilung eines Reisepasses an Minderjährige“ (Formulário de autorização para concessão de passaporte a menor) nicht die „Reisegenehmigung für Minderjährige“ (Formulário de autorização de viagem de menor) ersetzt. Beide Dokumente haben völlig unterschiedliche Verwendungszwecke. - Bearbeitungsgebühr von 68,00€.
Die Bearbeitungsgebühr wird durch Banküberweisung oder Bareinzahlung auf das Bankkonto der Konsularabteilung entrichtet (bitte Kopie des Überweisungsträgers zusammen mit dem Passantrag übersenden). Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Banküberweisungen oder Bareinzahlungen bis zu 5 Werktagen dauern kann, bis die Zahlung dem Konto der Konsularabteilung gutgeschrieben wird.
Bankverbindung: Commerzbank Berlin
Kontonummer: 2677979
Bankleitzahl: 10040000 - Zusendung eines adressierten und frankierten (3,50 € für das Porto und den Versand per Einschreiben) gepolsterten DIN-A5-Umschlags für den Postversand des fertigen Reisepasses, wenn Sie diesen wünschen. Es werden ausschließlich für den Versand per Einschreiben frankierte Umschläge akzeptiert. Die Botschaft übernimmt keine Haftung für den Verlust von Sendungen auf dem Postweg
Beachten Sie bitte: Fertige Reisepässe, die auf dem Postweg versendet werden, d.h. nicht durch den Passinhaber in der Konsularabteilung persönlich abgeholt werden, können, wenn sie fehlerhaft sind, nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Im Fall eines fehlerhaften Reisepasses muss der Inhaber einen neuen Reisepass beantragen, wobei die Bearbeitungsgebühr erneut fällig wird. Wenn der Passinhaber den Reisepass jedoch persönlich abholt, können etwaige Fehler berichtigt werden, ohne dass die Bearbeitungsgebühr erneut erhoben wird.
- Bearbeitungsdauer: 10 Werktage ab dem vollständigen Erhalt der erforderlichen Unterlagen durch die Konsularabteilung und dem Eingang der Bearbeitungsgebühr auf dem Konto der Konsularabteilung. Hierbei werden die Postlaufzeiten nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls kann sich die Bearbeitungsdauer durch große Nachfrage oder eventuelle technische Probleme im Passbearbeitungssystem verlängern.
- Gültigkeit des Reisepasses:
• Minderjährige bis zum 2. Lebensjahr: 2 Jahre
• Minderjährige vom vollendeten 2. bis zum 4. Lebensjahr: 4 Jahre
• Minderjährige vom vollendeten 4. bis zum 12. Lebensjahr: 5 Jahre
• Minderjährige vom vollendeten 12. bis zum 18. Lebensjahr: 3 Jahre