Dauervisum
- Auf Grund ferienbedingter hoher Antragszahlen können wir derzeit nicht für die Einhaltung der Bearbeitungsfristen für die Visumsaustellung garantieren. Den Bearbeitungsstand Ihres Antrages rufen Sie bitte unter Check Visa: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp auf. Taucht der Names des Antragsstellers nicht mehr auf, wurde der Antrag abschließend bearbeitet. Das Visum ist dann abhol- oder versandbereit.
- bei Familienzusammenführung
- für Ruheständler
- Sonderfälle
- Hochschullehrer u. Wissenschaftler
- Mitarbeiter kirchlicher Institutionen und Einrichtungen der Sozialfürsorge
- Geschäftsführer, Unternehmens- verwalter, Direktoren oder Manager
- Investoren, Verwalter oder Direktoren von in Freihandelszonen gelegenen Unternehmen
- ausländische Investoren (natürliche Personen)
Anträge auf Ausstellung von Dauervisen für Sonderfälle sind je nach Sachlage entweder von der zuständigen Stelle in Brasilien oder vom Antragsteller selbst an die Einwanderungsstelle (Coordenação-Geral de Imigração) des brasilianischen Arbeitsministeriums zu richten.