für Ruheständler
Dauervisum für Ruheständler (VIPER)
Das brasilianische Ministerium für Arbeit regelt über den Nationalen Einwanderungsrat die Erteilung von Dauervisen an Ausländer, die Ruhegelder beziehen (Normenkonkretisierende Regelung Nr. 45 vom 14. März 2000).
- Art. 1 – Das brasilianische Außenministerium kann im Ruhestand befindlichen Ausländern, gemeinsam mit bis zu zwei wirtschaftlich von ihnen abhängigen Familienangehörigen nach Brasilien einreisen wollen, ein Dauervisum erteilen, wenn sie den Nachweis darüber erbringen, daß sie imstande sind, monatlich mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) nach Brasilien zu überweisen.
- Paragraph 1 – Sollten sich mehr als zwei finanziell vom Antragsteller abhängige Familienangehörige in seiner Begleitung befinden, so ist für jeden dieser zusätzlich Einreisenden nochmals ein Betrag von monatlich US$ 1000,00 nach Brasilien zu überweisen.
- Paragraph 2 – Abhängige Familienangehörige müssen für alle in diesem Artikel vorgesehenen Belange die Bestimmungen erfüllen, die in der Normenkonkretisierenden Regelung 04/97 “Familienzusammenführung” über die Erteilung von befristeten Visa oder Dauervisa festgelegt sind.
- Art. 2 – Der Visumsantrag ist an die konsularische Vertretung Brasiliens zu richten, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. (Zuständigkeit)
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- 1. Reisepass, nebst legalisierter Kopie aller Seiten, die persönliche Daten des Inhabers enthalten: Legalisation erforderlich. Der Paß muß bei Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein;
- 2. ggf. Geburts- bzw. Heiratsurkunde, nebst legalisierter Kopie: Legalisation erforderlich ;
- 3. Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer: Legalisation erforderlich;
- 4. Meldebescheinigung (Legalisation erforderlich) aus der hervorgeht, daß der Antragsteller seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz im (Zuständigkeitsbereich) der Konsularabteilung dieser Botschaft (oder der jeweils zuständigen konsularischen Vertretung Brasiliens in Deutschland) hat, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer. Das Original der Meldebescheinigung muss vorab von der zuständigen deutschen Stelle vorbeglaubigt werden. Erst dann ist die Legalisation in der Botschaft Brasiliens möglich;
- 5. Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer: Legalisation erforderlich;
- 6. Erklärung der Hausbank mit folgendem Inhalt: (Legalisation erforderlich) „Hiermit bescheinigen wir (die Bank) dem Kunden (Antragssteller), daß wir in seinem/ihrem Auftrag einen Mindestbetrag von monatlich 2.000,00 US$ auf ein vom Kunden zu bestimmendes Konto in Brasilien überweisen werden.“, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer ; Das Original der Erklärung der Hausbank muss von der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorbeglaubigt werden. Erst dann ist die Legalisation in der Botschaft Brasiliens möglich.
- 7. ein Visaantrag (Pedido de Visto), ausgefüllt in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke sind als Download oder in der Konsularabteilung erhältlich). Das elektronische Formular muss auch ausgefüllt werden - Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
- 8. drei Fotos (3×4cm oder 5×7cm), frontal auf hellem Hintergrund. Bitte auf die Formulare kleben;
- 9. In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest.
Gebühren:
Für die konsularische Legalisierung wird eine Gebühr von € 17,00 pro Dokument erhoben. Bei Erteilung des Dauervisums ist eine Gebühr von € 170,00 zu entrichten. Aufgrund eines Sonderabkommens ist die Erteilung dieses Visums für italienische Staatsbürger kostenlos. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 170,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 110,50 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).
Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75.
Zahlungsweise: Hier klicken.
Der Antrag auf Erteilung eines Dauervisums muß vom Antragsteller persönlich eingereicht werden. Dieser muß zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr im Konsularbezirk der zuständigen konsularischen Vertretung wohnhaft sein.
Die konsularische Vertretung nimmt die erforderlichen Unterlagen entgegen und leitet den Antrag nach Brasilien weiter. Sobald aus Brasilien eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, wird der Antragsteller benachrichtigt. Wenn nach Ablauf von acht Wochen keine Antwort vorliegt, sollte der Antragsteller Verbindung mit der Konsularabteilung aufnehmen und sich nach dem Stand des Antragsverfahrens erkundigen.
Wenn das Visum genehmigt worden ist kann es vom Antragsteller innerhalb von 180 Tagen abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Visums beträgt 7 Arbeitstage. Nach Aushändigung des Visums hat er 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich dort innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu melden. Sollte er diese Vorschriften nicht einhalten, verliert das Visum seine Gültigkeit und ein neues Antragsverfahren muß eingeleitet werden.
Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepaß per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (€ 3,50).
Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung, die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.