für Austauschschüler
Austauschschüler - Intercâmbio estudantil
Zur Erteilung eines Visums werden Sie gebeten folgende Unterlagen einzureichen:
a) Unterlagen des ausländischen Schülers:
- 1) Original –Reisepaß (mindestens noch 180 Tage gültig bei Einreise);
- 2) Antragsformulare (PEDIDO DE VISTO), vollständig ausgefüllt in Blockschrif oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache (Vordrucke als Download und in der Konsularabteilung), ohne nachträgliche Korrekturen. Es ist darauf zur achten, daß alle Vor/und Zunamen angegeben werden. (Die Antragsformulare sollen vom Austauschschüler und beiden Eltern unterschrieben werden, so daß für die diplomatische Vertretung ersichtlich wird, daß beide Elternteile mit der Reise einverstanden sind). Das elektronische Formular muss auch ausgefüllt werden - Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp
- 3) Zwei identische Paßfotos (3×4cm oder 5×7cm, frontal, vor hellem Hintergrund, bitte auf die Formulare kleben);
- 4) Für Schüler über 16 Jahren ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich (darf bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein), Original und Fotokopie. Einschließlich € 17,00 für die konsularische Legalisierung des Dokuments;
- 5) Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters des Austauschprogramms, daß der Antragsteller in das Austauschprogramm aufgenommen worden ist;
- 6) Beleg über die Einschreibung bei der gewählten Bildungseinrichtung;
- 7) Vollständige Adresse sowie weitere Angaben über die Gastfamilie;
- 8) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um Reise- und Aufenthaltskosten zu decken (in notariell beglaubigter Form eines Elternteils - nachzuweisen durch Kopie der Geburtsurkunde oder von Seiten der Austauschorganisation);
- 9) Original und Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung zum Nachweis, daß der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im Konsularbezirk wohnhaft ist (Hier klicken);
- 10) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest (Hier klicken);
- 11) Fotokopie der Geburtsurkunde sowie eine beim Notar zu beglaubigende Verplichtungserklärung, falls die Unterschriften der Erklärenden nicht in Gegenwart eines Konsularmitarbeiters geleistet werden können.;
- 12) Falls nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muß zum Nachweis eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Dokuments der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Dokumente, aus denen nicht hervorgeht, wem die elterliche Sorge (Vater, Mutter oder eine dritte Person) obliegt, können nicht entgegengenommen werden. Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, wem die elterliche Sorge übertragen worden ist. Dieses Dokument sollte nicht älter als ein Jahr sein (es wird empfohlen, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann).
- 13) Sollte ein Elternteil bereits verstorben sein, muß eine Fotokopie der Sterbeurkunde beigefügt werden (es wird empfohlen, diese Urkunde ins Portugiesische übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann);
b) Unterlagen zum Veranstalter des Austauschprogramms:
- 1) Gründungsurkunde;
- 2) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung in das Brasilianische Körperschaftsregister.
Gebühren:
Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von € 51,00 erhoben. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen und argentinischen Staatsbürgern kostenlos erteilt. Für belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen wird das Visum, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, auch kostenlos gewährt. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 51,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 127,50 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).
Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75.
Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75.
Zahlungsweise: Hier klicken.
Das Visum soll zwischen 90 Tagen und zwei Wochen vor der Reise beantragt werden. Die Bearbeitung des Visums nimmt 7 Arbeitstage in Anspruch.
Das Visum kann für eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden.
Gemäß der Gebührenordnung für Konsulate, Absatz 820, sind für Visaanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt werden, zusätzlich zu den Visagebühren € 17,00 zu zahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage.
Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepaß per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten DIN A 4 Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (EURO 3,50).
Es liegt im Ermessen der jeweiligen konsularischen Vertretung, die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu fordern.
Unvollständige Unterlagen werden an den Antragsteller zurückgeschickt.