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für geistliche Personen oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften

Zeitlich begrenztes Visum für geistliche Personen oder Mitglieder geistlicher Gemeinschaften. (VITEM VII)

Nachstehende Dokumente sind einzureichen:

a) Von Seiten des in Brasilien ansässigen Ordens bzw. der geistlichen Gemeinschaft:

  • 1. Gründungsvertrag bzw. Satzung der Gemeinschaft;
  • 2. Nachweis über die Vertretungsmacht;
  • 3. Notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung der berufenden Organisation in Brasilien für den Unterhalt während des gesamten Aufenthaltes in Brasilien sowie für die Kosten der Rückreise ins Heimatland für den Antragssteller und ggf. seiner Angehörigen aufzukommen.

b). Von Seiten der einreisenden geistlichen Person:

  • 1. Visumsantrag, hierzu muss das elektronische Formular auf folgendem Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp, ausgefüllt werden. Das Prozessformular wird dann ausgedruckt, mit Foto versehen und unterschrieben vom Antragssteller vorgelegt. Ein Visaantrag (Pedido de Visto) ausgefüllt in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke als Download oder in der Konsularabteilung).
  • 2. Ein Foto (3×4 cm oder 5×7cm), frontal, heller Hintergrund. Bitte auf das Prozessformular kleben;
  • 3. Reisepaß, der bei Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein muß ;
  • 4. Original und Kopie einer aktuellen Wohnbescheinigung zum Nachweis, daß der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im Konsularbezirk wohnhaft ist;
  • 5. Nachweis der Priesterweihe (Ordination) bzw. Beleg über ein theologisches Studium
  • 6. Curriculum-vitae (Lebenslauf);
  • 7. Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Original und Fotokopie), Dieses Dokument muß von der brasilianischen Botschaft konsularisch legalisiert werden;
  • 8. Sofern der Antragsteller von Familienangehörigen begleitet wird: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde der Angehörigen oder ein anderes Dokument, das ggf. die Abhängigkeit der Begleitpersonen nachweist. Volljährige Begleitpersonen müssen ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen ;
  • 9. Schriftliche Bestätigung, daß der Antragsteller Kenntnis von der Auflage hat, evtl. geplante Betätigungen in Gebieten von Eingeborenen nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der Nationalen Indianerstiftung (FUNAI - Fundação Nacional do Indio) durchführen zu können. Diese Bestätigung muß notariell beglaubigt werden.
  • 10. In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest .

Die Unterschriften aller in Brasilien ausgestellten Dokumente und Fotokopien müssen von einem brasilianischen Notariat beglaubigt sein.

Das Visum kann mit einer Aufenthaltsgenehmigung von bis zu einem Jahr erteilt werden.

Eine Verlängerung muß in Brasilien bei der Divisão de Polícia Marítima, Aérea e de Fronteira - DPMAF (Vertretung der Bundespolizei) beantragt werden. Wichtiger Hinweis: Der Antrag muß spätestens 30 Tage vor Ablauf der im Visum gewährten Frist gestellt werden.

Gebühren:
Für die konsularische Legalisation wird eine Gebühr von € 17,00 pro Dokument erhoben. Für die Erteilung eines Visums wird eine Gebühr von € 59,50 erhoben. Aufgrund eines Sonderabkommens ist die Erteilung dieses Visums für deutsche Staatsbürger kostenlos. Für belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen Staatsbürger werden bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen keine Gebühr erhoben. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 59,50 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 127,50 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).

Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75.

Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75.

Zahlungsweise: Hier klicken.

Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 7 Werktage.

Für Visaanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt werden, sind gemäß Absatz 820 der geltenden Gebührenordnung für Konsulate unabhängig von der Visagebühr € 17,00 zu entrichten. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Werktage.

Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepaß per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (€ 3,50).

Nach Ermessen der konsularischen Vertretung kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden..

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.

 
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Zeitlich begrenztes Visum