für Geschäftsreisende
Zeitlich begrenztes Visum für Geschäftsreisende (VITEM II)
Technische Hilfe wird nicht als „Geschäftsreise“ eingestuft, für nähere Informationen (Hier klicken).
Gemäß Rundschreiben NR. 35/98 vom 14.04.98 des Außenministeriums in Brasília benötigen deutsche Geschäftsleute bei einem Aufenthalt in Brasilien von bis zu 90 Tagen kein Geschäftsvisum.
Bei einer erforderlichen Verlängerung des Aufenthaltes muß sich der Reisende rechtzeitig - möglichst drei bis vier Wochen vor Ablauf der 90tägigen Frist - bei der Bundespolizei (Polícia Federal) melden.
Alle die ein Visum als Geschäftsreisende für Brasilien benötigen, müssen folgende Unterlagen einreichen:
- 1. Reisepaß, der bei der Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein muß;
- 2. Bescheinigung des Arbeitgebers über Zweck der Reise, mit Beschreibung der Tätigkeit und - Angabe der Dauer des geplanten Aufenthaltes, Bestätigung der Kostenübernahme und Anschrift des beteiligten brasilianischen Unternehmens;
- 3. Ein portugiesischsprachiges Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien per Direktfax aus Brasilien an +493072628699, falls kein Original vorgelegt werden kann;
- 4. Ein Visumsantrag, hierzu muss das elektronische Formular auf folgendem Link, https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp ausgefüllt werden.
Das Prozessformular wird dann ausgedruckt, mit Foto versehen und unterschrieben vom Antragssteller vorgelegt, - 5. Ein biometrisches Foto (3×4cm oder 5×7cm), frontal, heller Hintergrund. Bitte selbst auf das Prozessformular aufkleben;
- 6. In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest;
- 7. Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 90 Tage)
Gebühren:
Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von € 51,00 erhoben. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen Staatsbürgern kostenlos erteilt. Für belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen wird das Visum, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, auch kostenlos gewährt. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 51,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 119,00 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).
Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75.
Zahlungsweise: Hier klicken.
Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 7 Arbeitstage.
Für Visaanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt werden, sind gemäß Absatz 820 der geltenden Gebührenordnung unabhängig von der Visagebühr zusätzlich € 17,00 zu entrichten. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage. Falls der mit dem Visum versehene Reisepaß per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (EUR 3,50).
Nach Ermessen der konsularischen Vertretung kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.