für Hochschullehrer und Wissenschaftler
Visa für Hochschullehrer, Wissenschaftler, hochqualifizierte Fachleute
Der Nationale Einwanderungsrat hat mit der Normenkonkretisierende Regelung 01/97 beschlossen, daß Ausländischen Hochschullehrern, hochqualifizierten Fachleuten und Wissenschaftlern, die in Brasilien an öffentlichen oder privaten Lehranstalten oder wissenschaftlich-technologischen Forschungsstätten zu arbeiten beabsichtigen, ein befristetes Visum oder ein Dauervisum erteilt werden kann.
Ein befristetes Visum wird nur dann gewährt, wenn zur Ausübung der auf maximal zwei Jahre befristeten Tätigkeit eine Vereinbarung in Form einer öffentlichen Dienstverpflichtung oder eines Arbeitsvertrages vorgelegt werden kann. Das befristetes Visum kann entweder in Form eines Touristenvisums oder eines Visto Temporário VITEM I erteilt werden.
Ausländische Wissenschaftler, Lehrer und Hochschullehrer erhalten ein Touristenvisum, wenn sie an Konferenzen, Seminaren und Tagungen im Bereich wissenschaftlich-technischer Forschung und Entwicklung teilnehmen, solange sie hierfür keine Bezahlung erhalten. Dies gilt auch, wenn ihnen ihre Spesen direkt oder in Form von Tagessätzen erstattet werden (Artikel 1 der Normen-konkretisierende Regelung RN 82/08). Bei Tätigkeiten mit Vergütungen, die über Aufwandsentschädigungen hinausgehen, kann ein VITEM I, Art. 1, I mit einer Frist von bis zu 30 Tagen gewährt werden. Hierzu ist die Kopie des Erlasses des Staatsministers für Wissenschaft und Technologie oder das Einladungsschreiben nebst Finanzierungsnachweis der entsprechenden Behörde nicht erforderlich.
Ein zeitlich begrenztes Visum VITEM I kann Teilnehmern an Forschungsreisen (Erforschung von biologischen Arten, Bodenschätzen, Volkskunst, Kulturgütern der Urbevölkerung) oder an Forschungsaufenthalten in der indigenen Bevökerung vorbehaltenen Gebieten erteilt werden. Hierzu muß jedoch eine vorherige Genehmigung vom Brasilianischen Wissenschafts- und Technologierat Conselho Nacional (CNPq)- oder von der Brasilianischen Indio-Stiftung - Fundação Nacional do Índio (FUNAI) eingeholt und der Konsularabteilung mit dem Visumsantrag vorgelegt werden.
Zur Erteilung eines zeitliche begrenzten Visums VITEM I, sind ferner folgende Unterlagen erforderlich:
- 1. Ein Visumsantrag, hierzu muss das elektronische Formular auf folgendem Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp, ausgefüllt werden. Das Prozessformular wird dann ausgedruckt, mit Foto versehen und unterschrieben vom Antragssteller vorgelegt. Ein Visaantrag (Pedido de Visto) ausgefüllt in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke als Download oder in der Konsularabteilung).
- 2. Ein Foto (3×4cm oder 5×7cm) frontal, heller Hintergrund. Bitte auf das Prozessformular kleben;
- 3. Reisepaß, der bei Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein muß;
- 4. Kopie des Erlasses des Staatsministers für Wissenschaft und Technologie, der im Brasilianischen Regierungsanzeiger (Diário Oficial da União – DOU) veröffentlicht wurde und folgende Angaben enthält:
a) Ausdrückliche Nennung des vollständigen Namens des ausländischen Forschers
b) Bezeichnung des Forschungsvorhabens
c) Benennung der Institution, welcher der Ausländer angehört
d) Brasilianische Gastgeberinstitution
Nach den Bestimmungen des Ministerialerlasses Nr. 622 vom 29. September 2005 können Einladungsschreiben der betroffenen Institutionen für Daten- und Materialsammeltätigkeit von Ausländern berücksichtigt werden, wenn sie im folgenden Rahmen durchgeführt werden:
a) Wissenschaftliche Austauschprogramme im Rahmen von Abkommen zur kulturellen, wissenschaftlichen, technischen und technologischen Zusammenarbeit, die von der brasilianischen Regierung unterzeichnet wurden,
b) Programme internationaler Organisationen, die von der brasilianischen Regierung genehmigt wurden.
Wissenschaftler die in Stipendien- und Forschungsförderungsprogramme des CNPq, CAPES, FINEP oder Stiftungen der Bundesstaaten zur Forschungsförderung eingebunden sind, legen lediglich ein Einladungsschreiben sowie den Finanzierungsnachweis der entsprechenden Behörde bei der Antragsstellung vor. Die Kopie des Erlasses des Staatsministers für Wissenschaft und Technologie ist in diesem Fall nicht erforderlich (RN 82, 3.12.2008, Art. 4°). - 5. Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate (Original und Fotokopie). Dieses Dokument muß von der brasilianischen Botschaft konsularisch legalisiert werden und € 17,00 für die Legalisation;
- 6. Nachweis über die erforderlichen Mittel, um den Lebensunterhalt in Brasilien zu bestreiten bzw. Verpflichtungserklärung der einladenden Einrichtung, für Hin- und Rückreise sowie für die Lebenshaltungskosten während des Aufenthaltes aufzukommen;
- 7. Fotokopie der Meldebescheinigung mit der nachgewiesen wird, daß der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im zuständigen Konsularbezirk wohnhaft ist
- 8.In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest.
Gebühren:
Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von € 51,00 erhoben. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen und argentinischen Staatsbürgern kostenlos erteilt. Für belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen wird das Visum, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, auch kostenlos gewährt.
Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 51,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 127,50 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).
Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75.
Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75.
Zahlungsweise: Hier klicken.
Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 7 Arbeitstage.
Für Visaanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt werden, sind gemäß Absatz 820 der geltenden Gebührenordnung unabhängig von der Visagebühr zusätzlich € 17,00 zu entrichten. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage. Falls der mit dem Visum versehene Reisepaß per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (€ 3,50).
Nach Ermessen der konsularischen Vertretung kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.