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für ständige Mitarbeiter ausländischer Tageszeitungen

Zeitlich begrenztes Visum für ständige Mitarbeiter ausländischer Tageszeitungen, Illustrierten, Rundfunk-oder Fernsehanstalten (VITEM VI)

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen muss der Visumsantrag bei der konsularischen Vertretung Brasiliens gestellt werden, in deren Konsularbezirk der Antragsteller seit mindestens einem Jahr wohnhaft ist. Dieser Visumstyp bedarf generell der Vorabgenehmigung des brasilianischen Außenministerium und ist mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu stellen. Diese Visumstyp kann für maximal vier Jahre gewährt werden. Folgende Antragsunterlagen müssen vollständig vorgelegt werden:

  • 1. Ein Visumsantrag, hierzu muss das elektronische Formular auf folgendem Link: https://scedv.serpro.gov.br/frscedv/index.jsp, ausgefüllt werden. Das Prozessformular wird dann ausgedruckt, mit Foto versehen und unterschrieben vom Antragssteller vorgelegt. Ein Visaantrag (Pedido de Visto) ausgefüllt in Blockschrift oder mit Schreibmaschine in portugiesischer oder englischer Sprache, ohne nachträgliche Korrekturen (Vordrucke als Download oder in der Konsularabteilung).
  • 2. Ein Foto , (3X4 oder 5X7cm), frontal, heller Hintergrund. Bitte auf das Prozessformular kleben;
  • 3. Eine auszugsweise Kopie aller Seiten des Reisepasses, die persönliche Daten des Antragsstellers enthalten. Der Pass muss bei Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzen;
  • 4. Schriftlicher Nachweis auf offiziellem Briefkopf darüber, dass die Arbeitsvergütung des Korrespondenten vollständig und in ausreichender Höhe vom ausländischen Arbeitgeber getragen wird;
  • 5. Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate: Legalisation erforderlich (17€ Legalisationsgebühren);
  • 6. Original einer aktuellen Wohnbescheinigung zum Nachweis, daß der Antragsteller seit mindestens einem Jahr im Konsularbezirk wohnhaft ist;
  • 7. In besonderen Fällen (Hier klicken) Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest .
  • 8. Überweisungsbeleg über die Zahlung der erforderlichen Telegrammgebühr in Höhe von 25,50€.

Die Visumsgebühr in Höhe von 17€, sowie die indirekte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 17€ (fällig falls der Antragssteller nicht persönlich vorstellig wird) werden erst nach Übermittlung der Visumsgenehmigung durch das brasilianische Außenministerium unbar erhoben. Zu diesem Zeitpunk wird dann auch der Originalreisepass zur Visumsaustellung eingereicht.
Die konsularische Vertretung nimmt die erforderlichen Unterlagen entgegen und leitet den Antrag nach Brasilien weiter. Sobald aus Brasilien eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, wird der Antragsteller benachrichtigt. Wenn nach Ablauf von acht Wochen keine Antwort vorliegt, sollte der Antragsteller Verbindung mit der Konsularabteilung aufnehmen und sich nach dem Stand des Antragsverfahrens erkundigen.
Wenn das Visum genehmigt worden ist, kann es vom Antragsteller innerhalb von 180 Tagen abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Visums beträgt 7 Arbeitstage. Nach Aushändigung des Visums hat er 90 Tage Zeit, um nach Brasilien einzureisen und sich dort innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft bei der Bundespolizei zu melden. Sollte er diese Vorschriften nicht einhalten, verliert das Visum seine Gültigkeit und ein neues Antragsverfahren muss eingeleitet werden.

Gebühren:
Pro Legalisation wird eine Gebühr von € 17,00 pro Dokument erhoben. Bei Erteilung des Visums wird eine konsularische Gebühr in Höhe von € 20,00 fällig, deutsche Staatsbürger sind jedoch von dieser Gebühr auf Grund eines bilateralen Abkommens befreit.
Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 20,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 119,00 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).
Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 131,75.
Bürger der U.A.E. zahlen zusätzlich eine Visumbearbeitungsgebühr in Höhe von € 63,75.
Für Visumsanträge, die per Post oder durch Boten zugestellt werden, sind gemäß Absatz 820 der geltenden Gebührenordnung unabhängig von der Visumsgebühr € 17 zu entrichten. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall 10 Arbeitstage. Falls der mit Sichtvermerk versehene Reisepass per Post zurückgeschickt werden soll, bitte einen ausreichend frankierten Freiumschlag (Einschreiben) beifügen (€ 3,50).

Zahlungsweise: Hier klicken.

Nach Ermessen der konsularischen Vertretung kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.
Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.

 
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Zeitlich begrenztes Visum