Vollmachten
Formelle Vollmacht (Procuração Pública)
Sowohl brasilianische Staatsbürger als auch Ausländer mit gültigem brasilianischen „Ausländerausweis“ (carteira RNE - Registro Nacional de Estrangeiros) können, sofern sie über 18 Jahre alt oder geschäftsfähig sind, mittels im Konsulat hinterlegter Erklärung eine Vollmacht erteilen. Die Erteilung von Vollmachten für ausländische Staatsbürger ohne „RNE” erfolgt vor einem deutschen Notar.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
• Ordnungsgemäß ausgefülltes Vollmachtsformular (Download);
• für brasilianische Staatsbürger: Kopie des brasilianischen Ausweises oder des brasilianischen Reisepasses und des CPF-Ausweises;
• für in Brasilien wohnhafte Ausländer: Kopie des Ausländerausweises („carteira RNE“) sowie des CPF-Ausweises und des Reisepasses;
Verfahren:
• Vollmachtgeber, die im Amtsbezirk der Konsularabteilung der Brasilianischen Botschaft wohnhaft sind, können das ausgefüllte Vollmachtsformular sowie die Kopien ihrer Ausweise (s.o.) persönlich in der Konsularabteilung oder per EINSCHREIBEN auf dem Postweg (Anschrift: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung, Wallstraße 57, 101179 Berlin) einreichen;
• Die Erklärung über den detaillierten Umfang der Vollmacht ist vom Vollmachtgeber auf CD-Rom oder per Email (brasil@brasemberlim.de) beim Konsulat vorzulegen bzw. einzureichen. HINWEIS: Vollmachten in Verbindung mit dem Verkauf und/oder Kauf von Gütern oder mit anderen vertraulichen Geschäften erfordern eine vollständige Beschreibung der entsprechenden Güter;
• Zahlung der Bearbeitungsgebühr von € 17,00. Zahlungsweise: Die Gebühr kann durch Überweisung (bitte Überweisungsträger vorlegen), Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft (bitte Einzahlungsbeleg vorlegen) oder mittels EC-Karte (Debit) direkt am Schalter der Konsularabteilung entrichtet werden.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung
Bankinstitut: Commerzbank Berlin
Kontonummer: 2677979
BLZ: 10040000
Für die zweite Ausfertigung der Formellen Vollmacht beträgt die Gebühr € 8,50.
• Für die Eintragung und Abholung der Formellen Vollmacht muss der Vollmachtgeber persönlich im Konsulat erscheinen, um seine Unterschrift zu hinterlegen und die Originale seines Ausweisdokuments zum Abgleich vorzulegen.
Wichtige Hinweise:
• Zur näheren Orientierung finden Sie hier (Vorlagen für die wichtigsten Vollmachten.
• Es wird empfohlen, die Vollmachten zeitlich zu begrenzen.
• Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen oder Informationen zu verlangen.
• Bearbeitungszeit: 10 Werktage. Es wird jedoch empfohlen, zuvor per E-Mail eine Bestätigung über den Abschluss der Bearbeitung einzuholen.
Einfache Vollmacht (Procuração Particular)
Brasilianische Staatsbürger können darüber hinaus eine eigenhändig erstellte Einfache Vollmacht erteilen und müssen zu diesem Zweck ihre Unterschrift von der Konsularbehörde beglaubigen lassen. (siehe Link: „Legalisation von Urkunden“). Die Abwicklung dieses Verfahrens kann auf postalischem Weg erfolgen. Die einfache Vollmacht und Kopien der ersten drei Seiten des Reisepasses sowie die fällige Gebühr (Kopie des Überweisungsträgers) und ggf. ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag müssen dazu beim Konsulat eingereicht werden. Die Frist beträgt drei Arbeitstage ab Erhalt der Unterlagen. Unvollständige Anträge werden zurückgegeben.
Gebühren: Die fällige Gebühr beträgt € 17,00.
Zahlungsweise:
Die Gebühr kann durch Überweisung (bitte Überweisungsträger vorlegen), Bareinzahlung auf das Konto der Botschaft oder mittels EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung entrichtet werden.
Bankverbindung:
Bankinstitut: Commerzbank Berlin
Kontoinhaber: Brasilianische Botschaft, Konsularabteilung
Kontonummer: 2677979
BLZ: 10040000
Im Einzelfall können von der Konsularbehörde zusätzliche Nachweise angefordert werden.
Informationen über den Bearbeitungsstand:
E-Mail: brasil@brasemberlim.de
Vollmacht für die INSS (Sozialversicherung)
Die Vollmacht kann als Einfache oder Formelle Vollmacht erteilt werden.
Die Gebühr für eine Formelle Vollmacht für den Empfang von Renten- oder Pensionsgeldern (INSS) beträgt € 4,25.
Das INSS stellt dem Versicherten zum Download ein Standardformular für die Einfache Vollmacht zur Verfügung, das am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt oder zuerst ausgedruckt und dann manuell ausgefüllt werden kann. Brasilianische Staatsbürger oder in Brasilien wohnhafte Ausländer mit RNE müssen bei der Konsularabteilung persönlich oder auf dem Postweg eine Kopie ihres brasilianischen Ausweisdokumentes oder Reisepasses einreichen, um ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung der Unterschrift ist in diesem Fall kostenlos.
Die Beglaubigung der Unterschrift für ausländische Staatsbürger ohne „RNE” erfolgt vor einem deutschen Notar (siehe Link „Legalisation von Urkunden“).