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Waldgesetz

Reform des brasilianischen Waldgesetzes

(Código Florestal)

Berlin, im Mai 2001
Angesichts des lebhaften Interesse der deutschen Öffentlichkeit an der Reformierung des brasilianischen Waldgesetzes und auch wegen des Gewichts, das die brasilianische Regierung dieser Frage beimißt, übermittelt die Brasilianische Botschaft im folgenden einige Informationen zu diesem Themenkreis:

Ende 1999 hat der Abgeordnete Moacir Micheletto von der “bancada ruralista”, einer Gruppe von Parlamentariern, welche die Interessen der großen Agrarproduzenten vertreten, dem Kongreß einen Vorschlag zur Reform des Waldgesetzes unterbreitet. Diesem Vorschlag zufolge sollte der Schutz der Wald- und Feuchtsavannengebiete (cerrados) gelockert werden, um die Böden einer anderen Nutzung zuführen zu können. Daraufhin hat hat der Brasilianische Amazonasrat (Conselho Nacional de Amazônia - CONAMA) auf Initiative des Umweltministeriums nach eingehenden landesweiten Beratungen einen Gegenvorschlag unterbreitet.

Dieser Vorschlag des CONAMA ist im Grunde eine Neuauflage der 1996 von der Regierung erlassenen Provisorischen Maßnahme (Medida Provisória - MP). Als Reaktion auf die hohen Abholzungs- und Brandrodungsraten, die im Verlauf jenes Jahres zu verzeichnen gewesen waren, wurden mit dieser Provisorischen Maßnahme 80% der Waldfläche unter Schutz gestellt und die Wiederaufforstung gerodeter Brachflächen angeordnet. Der Vorschlag des CONAMA, der vom Umweltministerium unterstützt worden ist, hat die MP inhaltlich wieder aufgegriffen und um die Schaffung von sogenannten Dauerhaften Schutzgebieten (Áreas de Preservação Permanente - APP) erweitert.

Der Vorschlag des Abgeordneten Micheletto stieß allgemein auf Ablehnung, so daß die Regierung im Mai 2000 mit einer neuen Provisorischen Maßnahme (Nr. 1956-50) den vom CONAMA präsentierten Gegenvorschlag in Kraft setzen konnte. Diese MP ist dann wiederum im März 2001 unter der Nr. 2080-61 novelliert worden.

Die revidierte Fassung dieser MP bestimmt maßgeblich den Inhalt des heute in Brasilien geltenden Waldgesetzes und stellt nachstehende Anteile des in landwirtschaftlichen Betrieben befindlichen Waldbestands unter Schutz:

1. 80% der Waldgebiete, die sich in landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb des brasilianischen Amazonasgebietes befinden;

Diese Nutzungsbeschränkungen schützen die brasilianischen Wald- und Savannengebiete in einem bislang nicht gekannten Maße. Die brasilianische Regierung ist bestrebt, die Provisorische Maßnahme 2080-61 zu Gesetz zu ergeben und als Waldgesetz in seiner endgültigen Form zu erlassen.

Der CONAMA-Vorschlag (MP 2080-61) stieß jedoch auf die Kritik des brasilianischen Agrarsektors, der Änderungen beantragte. Ein neuer Vorschlag des Abgeordneten Micheletto soll demnächst dem Kongreß zur Abstimmung unterbreitet werden. Im wesentlichen beharren sowohl die Abgeordneten mit ihren Änderungswünschen als auch der neue Vorschlag Michelettos auf den bereits 1999 vorgelegten Forderungen und verlangen die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen in den Regenwald- und Feuchtsavannengebieten zu erweitern. Gefordert wird, im brasilianischen Teil des Amazonasgebietes lediglich 50% des Waldbestandes zu schützen, in den Cerrados innerhalb des Amazonasgebietes sollen 25% und in den Cerrados außerhalb des Amazonasgebietes 20% der Gebiete unter Schutz gestellt werden. Überall sonst im Land sollte ein Anteil von 25% der Wälder und aller übrigen Vegetationsformen geschützt werden.

In einem gemeinsamen Feldzug machen Regierung und zivile Gesellschaft Front gegen die von der “bancada ruralista” verfolgten Zielsetzungen. Das Umweltministerium hat u.a. in den Bundesstaaten Acre, Rondônia und Paraná zu neuen eingehenden Beratungen aufgerufen. Die zivile Gesellschaft meldet sich in dieser Angelegenheit vorwiegend über die modernen elektronischen Kommunikationsmittel zu Wort. Hier wird der Kampf gegen den Micheletto-Vorschlag und die geplante Reduzierung der geschützten Waldflächen mit einer Fülle von E-mails bereits auf internationaler Ebene geführt.

Es obliegt der Botschaft, den über das Internet verbreiteten unzutreffenden Aussagen entgegenzutreten, die den Vorstoß einiger Kongreßabgeordneter, die den Schutz der Regenwald- und Feuchtsavannengebiete lockern möchten, der Regierung anlasten. Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Unterstützung großer Kreise der zivilen Gesellschaft hat sich die Regierung unermüdlich dafür eingesetzt, über eine entsprechende Gesetzgebung den Schutz von 80% der Regenwälder endgültig zu gewährleisten und die Wiederaufforstung von Rodungs- und Brachflächen zu betreiben.

 
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