Unternehmensgründung
Ausländer können in Brasilien ohne wesentliche Einschränkungen Firmen bzw. regionale Niederlassungen gründen oder sich an brasilianischen Unternehmen beteiligen. Der Kauf eines Unternehmens ist ebenfalls möglich. Abgesehen von wenigen Bereichen, für die besondere Sicherheitsvorschriften gelten, können auch Grund und Boden ohne weiteres erworben werden. Die brasilianischen Gesetze garantieren die Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investitionen. Ob eine Auslandsinvestition vorliegt, hängt nicht von der Staatsangehörigkeit des Investors ab, sondern von dessen Wohnort. Unter den Begriff “Auslandskapital” fallen Waren, Maschinen und Ausrüstungen für die Produktion, sowie Dienstleistungen und nach Brasilien eingebrachte Geldmittel, Patente und Warenzeichen.
Eine Alternative zur Gründung eines eigenen Unternehmens bietet ein Joint-Venture mit einem brasilianischen Partner. Damit verringert sich zum einen der finanzielle Aufwand, zum anderen verfügt dieser Partner in der Regel über bessere Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten sowie u.U. über entsprechende Vertriebsnetze und Beziehungen, die einen Marktzugang erheblich erleichtern. Das deutsche Unternehmen sollte auf alle Fälle seine eigenen Ziele vertraglich absichern, und auch die Präsenz eines zuverlässigen eigenen Mitarbeiters aus dem Stammhaus ist dringend zu empfehlen. Da Joint-Ventures gesetzlich nicht geregelt sind, ist die Abfassung eines detaillierten Kooperationsvertrages geboten. Ein Joint-Venture kann sowohl mit ausländischer Kapitalmajorität wie auch -minorität geschlossen werden, die Mindestinvestionsmenge liegt bei US$ 200.000.
Auf der Grundlage des Programmes ECIP (European Community Investment Partners) fördert die Europäische Union auch die Gründung von Joint-Ventures zwischen EU-Unternehmen und deren brasilianischen Partnern. Hierbei werden Projekte kleiner und mittlerer europäischer Firmen bevorzugt. Informationen über das ECIP-Programm sind bei der European Commission, Directorate General for External Relations (DG/D/3) und der DEG in Köln erhältlich.
…oder Unternehmenskauf?
Möglich ist, wie gesagt, auch der Kauf eines etablierten brasilianischen Unternehmens, wobei Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen erworben werden können. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und spezialisierte Anwaltskanzleien können bei der Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen behilflich sein (steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Fragen).