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Steuern

Niemand zahlt gerne Steuern, dies gilt natürlich auch für die Brasilianer, doch sie sind ein notwendiges Übel - überall auf der Welt. Zum Glück ist das Steuerrecht in Brasilien nicht ganz so kompliziert wie in Deutschland. Zudem sind Bestrebungen im Gange, die Anzahl der Steuern zu reduzieren und damit das System zu vereinfachen. In Brasilien gibt es Steuern und Abgaben, die vom Bund, den Regionalstaaten bzw. den Gemeinden erhoben werden. Unabhängig vom Steuerjahr des Unternehmens entspricht das brasilianische Steuerjahr dem Kalenderjahr. Unternehmen und Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre jährliche Steuererklärung jeweils bis zum letzten Werktag im März den Finanzbehörden vorzulegen.

Anders als in Deutschland sind die indirekten Steuern für den Fiskus von weit größerer Bedeutung als die Einkommensteuer. Den größten Anteil am Steueraufkommen hat die Umsatzsteuer ICMS (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços). Brasilien und Deutschland haben bereist im Jahr 1975 ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, mit dem verhindert werden soll, daß Dividenden, Gewinne, Zinsen oder Einkommen von Arbeitnehmern in beiden Ländern besteuert werden. Im folgenden werden die wichtigsten Steuern kurz erläutert, die bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Brasilien anfallen.

Grund- und Grunderwerbsteuer

Ist die Firmengründung mit dem Kauf oder der Anmietung von Immobilien verbunden, was die Regel sein dürfte, macht der Investor Bekanntschaft mit den brasilianischen Grundsteuern: Beim Ankauf von Immobilien erheben die Gemeinden Grunderwerbsteuern ITBI - Imposto de Transmissão de Bens Imóveis bzw. SISA - Imposto sobre Aquisição de Imóveis. Sie fallen jedoch nicht an, wenn Grundstücke in eine Gesellschaft eingebracht werden oder wenn die Übertragung von Grundrechten aufgrund einer Fusion oder Auflösung einer Gesellschaft erfolgt. Im Durchschnitt beträgt die Steuer 2% des tatsächlichen Wertes der Transaktion bzw. des Schätzwertes, wobei jeweils vom höheren Wert ausgegangen wird.

Der Besitz an Grundstücken und Gebäuden unterliegt der ebenfalls von den Gemeinden eingezogenen Immobiliensteuer IPTU (Imposto Predial e Territorial Urbano). Diese wird jährlich erhoben, ihr Satz ist in jeder Gemeinde unterschiedlich. In São Paulo beträgt er 1% des aktuellen Wertes der Immobilie. Zwar ist der Eigentümer gesetzlich dazu verpflichtet, diese Steuer zu entrichten, er kann sie jedoch auch an den Mieter weitergeben, was durchaus üblich ist und im Mietvertrag festgelegt geregelt wird.

Umsatzabhängige Steuern

Auf jede unternehmerische Tätigkeit wird selbstverständlich Umsatzsteuer erhoben. Zu den wichtigen indirekten Steuern gehören die Industrieproduktsteuer IPI (Imposto sobre Produtos Industrializados) sowie die Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen ICMS. Während der Bund den größten Teil seines Steueraufkommens aus der IPI bezieht, ist die ertragreiche ICMS die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle der Bundesstaaten. Beide werden wie eine Mehrwertsteuer erhoben - z.T. mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Umsatzsteuer ICMS

Jeder Bundesstaat erhebt eine Mehrwertsteuer auf Warenumlauf, Transport- und Kommunikationsdienstleistungen sowie auf Waren- und Dienstleistungsimporte, die in allen Produktions- und Vertriebsbereichen anfällt. Im Rahmen gesetzlich definierter Grenzen kann jeder Bundesstaat seine Mehrwertsteuersätze individuell gestalten, bei der Ausfuhr von Industrieprodukten kann Steuerbefreiung gewährt werden. Der Staat São Paulo erhebt beispielsweise einen Satz von 12% auf Transportleistungen, 18% auf Waren und 25% auf Kommunikationsdienstleistungen.

Verbrauchssteuer IPI

Die Industrieproduktsteuer IPI wird auf die Lieferung und den Import aller Waren erhoben. Sie fällt in dem Moment an, wenn das Produkt die Fabrikhalle oder das Zollager verläßt und auf den Markt kommt. Alle einheimischen Hersteller und Importeure unterliegen dieser Abgabe . Die Steuersätze bewegen sich zwischen 0% und 36,5%; im Durchschnitt liegen sie bei 15%. Für Waren des Grundbedarfs zahlt man niedrige Sätze, für Zigaretten, Alkohol, Kosmetika und andere Luxusgüter höhere.

Die oberste Finanzbehörde in Brasília erhebt ferner zwei Sozialsteuern: die Abgabe für den Sozialfonds PIS (Programa de Integração Social) in Höhe von 0,65% und die “Abgabe zur Finanzierung Sozialer Sicherheit” COFINS (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social) in Höhe von 2,0%. Besteuerungsgrundlage ist der monatliche Umsatz ohne Berücksichtigung der Verbrauchsteuern.

Einige Leistungen sind von der ICMS befreit, auf diese können die Gemeinden die Dienstleistungssteuer ISS (Imposto sobre Serviços) erheben. Die ISS-Sätze variieren zwischen 0,5% und 10%.

Gewinnabhängige Steuern und Abgaben

Erwirtschaftet ein Unternehmen einen Gewinn, erhebt der Bund eine Körperschaftsteuer in Höhe von 10%, die in Brasilien “Einkommensteuer für juristische Personen” heißt (Imposto de Renda da Pessoa Jurídica - IRPJ). Alle in Brasilien ansässigen Unternehmen, die Gewinne von über 240.000R$ erwirtschaften, unterliegen seit 1996 einer 10%igen Zusatzsteuer. Ausgeschüttete Gewinne sind nicht körperschaftsteuerpflichtig. Unternehmen, die IRPJ abführen, müssen ferner eine gewinnabhängige Sozialabgabe (CSL - Contribuição Social sobre o Lucro) entrichten, um das Sozialversicherungssystem zu finanzieren. Die Abgabe beträgt 8% auf die Gewinne vor Steuern.

Sonstige Steuern für Unternehmen

Beim Import von Fertigwaren und Rohstoffen erhebt der Bund in fast allen Fällen Einfuhrzoll oder Importsteuer (Imposto sobre Importação - II). Berechnungsgrundlage ist der CIF-Wert, die Abgabe liegt bei durchschnittlich 10%, kann aber auch deutlich höher ausfallen. Oft senkt die Regierung vorübergehend die Zölle für bestimmte Produkte oder setzt die Erhebung ganz aus. Eingeführte Waren unterliegen darüber hinaus den bereits beschriebenen Verbrauchsteuern IPI und ICMS. Ferner muß der Importeur eine Art Schiffahrtsabgabe zahlen, die 25% der Frachtkosten entspricht.

Abschließend seien zwei Steuern erwähnt, die im Zahlungs- und Überweisungsverkehr von Bedeutung sind. Die Finanzgeschäftssteuer “Imposto sobre Operações Financeiras” (IOF) fällt bei Emissions-, Kredit- und Versicherungsgeschäften an. Besteuert werden ferner alle in Fremdwährungen durchgeführten Transaktionen, die Sätze schwanken erheblich (0 bis 25%) und unterliegen permanenten Änderungen, besonders im Bereich des kurzfristigen Kapitalverkehrs. Auf diese Weise möchte die Regierung u.a. Einfluß auf das Volumen ausländischer Kapitalanlagen in brasilianischen Wertpapieren nehmen. Die Steuer auf Gewinntransfer wird derzeit nicht erhoben.

Im Oktober 1996 wurde die CPMF-Steuer (Contribuição Provisória sobre Movimentos Financeiros) ins Leben gerufen. Diese einstweilige Abgabe auf Bewegungen im Zahlungsverkehr - auch Schecksteuer genannt - ist eine Bundessteuer, die auf alle Kontobewegungen erhoben wird. Seit Juli 1999 beträgt der zur Anwendung kommende Satz 0,38%.

Steuern für Lohn- und Gehaltsempfänger

Ähnlich wie in Deutschland zahlen natürliche Personen eine progressive Einkommensteuer, die bei 0%, 15% oder 27,5% liegt. Damit ist der Höchstsatz deutlich niedriger als in Deutschland, er gilt allerdings schon bei einem Jahreseinkommen von über 21.600 R$. Bis zu 10.800 R$ jährlich bleiben Löhne und Gehälter steuerfrei; die meisten Arbeitnehmer bleiben unterhalb dieser Grenze. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verplichtet Abgaben an das staatliche Sozialversicherungsinstitut INSS (Instituto Nacional do Seguro Social) zu leisten. Arbeitnehmer zahlen je nach Gehaltsstufe 7,82% oder 9,0%, der Arbeitgeber 12,0%. Ein Unternehmen muß für seine Mitarbeiter noch ein ganzes Bündel an zusätzlichen Leistungen erbringen. Zu nennen sind vorrangig Zahlungen an den Beschäftigungsfonds FGTS (Fundo de Garantia do Tempo de Serviço) in Höhe von 8% des Lohns, in den auch die Arbeitnehmer einzahlen, und der im Falle des Arbeitsplatzverlustes Überbrückungsgelder zahlt, sowie Abgaben in gleicher Höhe für die gewerblichen Ausbildungsinstitute Senai/Senac (Serviço Nacional de Aprendizagem Industrial/ Serviço Nacional de Aprendizagem Comercial) und die Förderinstitution für Kleinunternehmen Sebrae (Serviço Brasileiro de Apoio às Micro e Pequenas Empresas.

 
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