Wissenschaft und Bildung
Das brasilianische Bildungssystem
Rechtsgrundlage des brasilianischen Bildungssystems ist das Gesetz Nr. 9.394 vom 20. Dezember 1996 (www.presidencia.gov.br/ccivil_03/Leis/L9394.htm), das durch die Entschließungen des Brasilianischen Bildungsrates (Conselho Nacional de Educação – CNE) geregelt wird. Durch dieses Gesetz werden die Grundzüge und Richtlinien für den Bildungsbereich festgelegt. Die Bildung Brasiliens beruht auf den Prinzipien von Freiheit und Solidarität und setzt sich die umfassende Entwicklung der Persönlichkeit, die Förderung staatsbürgerlichen Verhaltens und die Vorbereitung auf die Arbeitswelt zum Ziel.
Die Schulbildung umfaßt die Grundbildung (educação básica) - die aus vorschulischer Betreuung und Unterricht (bis zum sechsten Lebensjahr), dem schulischen Primar- und Sekundarbereich (ensino fundamental und ensino médio 1.-8. bzw. 9.-11. Klasse) besteht - und die Hochschulbildung (educação superior), die sich aus dem ersten akademischen Abschluss (graduação, durchschnittlich fünf Jahre) und einer anschließenden möglichen Postgraduierung (pós-graduação) zusammensetzt, die mit dem Master (mestrado, ungefähr zweieinhalb Jahre) oder der Promotion (doutorado, nach ca. vier Jahren) abschließt.
Das brasilianische Bildungssystem ist durch Dezentralisierung gekennzeichnet, und die Bildungseinrichtungen verfügen per Gesetz über organisatorische Entscheidungsfreiheit. Die Zentralregierung, die Bundesstaaten, der Bundesdistrikt und die Munizipien sind dazu verpflichtet, ihre entsprechenden Bildungssysteme untereinander abzustimmen. Die Bundesstaaten und der Bundesdistrikt sind mittels ihrer Bildungsministerien (Secretarias de Educação) für Organisation und Unterrichtsangebot im Primar- und Sekundarbereich zuständig. Die Munizipien sind für die vorschulische Betreuung und den vorschulischen Unterricht in Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen verantwortlich und sorgen vorrangig für die Absicherung des schulischen Primarbereichs.
Die Zentralregierung ist für die Koordinierung der nationalen Bildungspolitik zuständig und stellt das Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Systemen dar. Sie hat normative Aufgaben, ist für die Mittelverteilung zuständig und wirkt ergänzend zu den anderen Ebenen. Die Zentralregierung übernimmt die Organisation und Finanzierung des nationalen Bildungssystems, in dessen Rahmen sie besonders die Hochschulbildung fördert.