Home / Bildungssystem / Das brasilianische Bildungssystem

 

Rechtsgrundlage des brasilianischen Bildungssystems ist das Gesetz Nr. 9.394 vom 20. Dezember 1996, das durch die Entschließungen des Brasilianischen Bildungsrates (Conselho Nacional de Educação – CNE) geregelt wird. Durch dieses Gesetz werden die Grundzüge und Richtlinien für den Bildungsbereich festgelegt. Die Bildung Brasiliens beruht auf den Prinzipien von Freiheit und Solidarität und setzt sich die umfassende Entwicklung der Persönlichkeit, die Förderung staatsbürgerlichen Verhaltens und die Vorbereitung auf die Arbeitswelt zum Ziel.

Die Schulbildung umfaßt die Grundbildung (educação básica) – die aus vorschulischer Betreuung und Unterricht (bis zum sechsten Lebensjahr), dem schulischen Primar- und Sekundarbereich (ensino fundamental und ensino médio 1.-8. bzw. 9.-11. Klasse) besteht – und die Hochschulbildung (educação superior), die sich aus dem ersten akademischen Abschluss (graduação, durchschnittlich fünf Jahre) und einer anschließenden möglichen Postgraduierung (pós-graduação) zusammensetzt, die mit dem Master (mestrado, ungefähr zweieinhalb Jahre) oder der Promotion (doutorado, nach ca. vier Jahren) abschließt.

Das brasilianische Bildungssystem ist durch Dezentralisierung gekennzeichnet, und die Bildungseinrichtungen verfügen per Gesetz über organisatorische Entscheidungsfreiheit. Die Zentralregierung, die Bundesstaaten, der Bundesdistrikt und die Munizipien sind dazu verpflichtet, ihre entsprechenden Bildungssysteme untereinander abzustimmen. Die Bundesstaaten und der Bundesdistrikt sind mittels ihrer Bildungsministerien (Secretarias de Educação) für Organisation und Unterrichtsangebot im Primar- und Sekundarbereich zuständig. Die Munizipien sind für die vorschulische Betreuung und den vorschulischen Unterricht in Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschulen verantwortlich und sorgen vorrangig für die Absicherung des schulischen Primarbereichs.

Die Zentralregierung ist für die Koordinierung der nationalen Bildungspolitik zuständig und stellt das Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Ebenen und Systemen dar. Sie hat normative Aufgaben, ist für die Mittelverteilung zuständig und wirkt ergänzend zu den anderen Ebenen. Die Zentralregierung übernimmt die Organisation und Finanzierung des nationalen Bildungssystems, in dessen Rahmen sie besonders die Hochschulbildung fördert.

SCHULISCHE BILDUNG

ANERKENNUNG UND UMSCHULUNG

Schulische Leistungen und Abschlüsse des Primar- und Sekundarbereichs, die im Ausland erbracht werden, können ohne Beteiligung des brasilianischen Bildungsministeriums direkt von den Bildungsministerien der einzelnen Bundesstaaten anerkannt werden (Secretaria Estadual de Educação). Um diese Leistungen und Abschlüsse anerkennen zu lassen, muß der Schüler folgende Dokumente im Bildungsministerium des jeweiligen Bundesstaates vorlegen:

  • Leistungsnachweise der absolvierten Schulfächer bzw. Jahresabschlusszeugnisse (histórico escolar oder boletim) im Original, ausgestellt von der jeweiligen Bildungseinrichtung. Diese Dokumente müssen im Ausland von der zuständigen Bildungsinstitution anerkannt und beglaubigt und anschließend von dem brasilianischen Generalkonsulat oder der brasilianischen Botschaft, in deren Konsularbezirk die Dokumente ausgestellt worden sind, legalisiert werden. In den Unterlagen müssen vor allem die Fächer des letzten Schuljahres aufgeführt sein.
  • Kopie dieser Dokumente, übersetzt IN BRASILIEN durch einen beeidigten Übersetzer
  • Vorlage von Zeugnissen, die einen vorherigen Schulbesuch in Brasilien belegen

Diese Dokumente werden vom Bildungsministerium des jeweiligen Bundesstaates geprüft, das auf Grund möglicher Abweichungen zu brasilianischen Lehrplänen dazu berechtigt ist, in bestimmten Fächern einen ergänzenden Schulbesuch zu fordern.

Beim Besuch einer ausländischen Schule empfiehlt es sich, die allgemein verbindlichen Pflichtfächer des brasilianischen Lehrplans zu besuchen: Mathematik, Chemie, Physik, Biologie und Sport. Nach Anerkennung der Gleichwertigkeit der bisherigen Schulbildung kann sich der Schüler an einer brasilianischen Schule anmelden.

HOCHSCHULWECHSEL

GRADUIERUNG UND POSTGRADUIERUNG

Studenten, die von ausländischen Hochschulen an Bildungseinrichtungen in Brasilien wechseln wollen, müssen diesen Hochschulwechsel direkt bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Der Hochschulwechsel hängt von der Existenz freier Studienplätze ab, und der Antragsteller muss gegebenenfalls ein Auswahlverfahren durchlaufen, das von der jeweiligen Bildungsinstitution vorgesehen ist. Der freiwillige Hochschulwechsel wird ebenfalls direkt bei der Bildungsinstitution beantragt, an der eine Fortsetzung des Studiums gewünscht wird.

Die Bewerber müssen den Universitäten folgende Dokumente vorweisen:

  • Offizielle Unterlagen der ausländischen Hochschule zum jeweiligen Studiengang, mit Aufführung der geforderten Fächer und Stundenanzahl
  • Lehrprogramm (ementas) der einzelnen Fächer und Leistungsnachweis des antragstellenden Studenten (histórico escolar)
  • Kopien der Abschlußzeugnisse, der Leistungsnachweise und der Lehrprogramme, die durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer IN BRASILIEN übersetzt werden müssen

WICHTIGE INFORMATION:

Alle Dokumente müssen durch die ZUSTÄNDIGE AUSLÄNDISCHE Behörde beglaubigt und durch das brasilianische Konsulat oder die brasilianische Botschaft, in deren Konsularbezirk die Dokumente ausgestellt worden sind, legalisiert werden.

ANERKENNUNG VON IM AUSLAND ERWORBENEN HOCHSCHULZEUGNISSEN

Absolventen, die einen Hochschulabschluß an einer ausländischen Bildungseinrichtung erworben haben, müssen die Anerkennung Ihrer Abschlüsse in Brasilien bei einer STAATLICHEN Hochschule beantragen. Die Anerkennung erfolgt unabhängig vom brasilianischen Bildungsministerium MEC. Dabei ist zu beachten, dass der Hochschulabsolvent für die Anerkennung seiner Abschlußzeugnisse eine STAATLICHE Hochschule wählt, die vom brasilianischen Bildungsministerium anerkannt und vom Brasilianischen Bildungsrat (Conselho Nacional de Educação – CNE) eine Befugnis erhalten hat. Darüber hinaus muß die Hochschule einen Studiengang anbieten, der dem im Ausland absolvierten entspricht. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden der Artikel 48 des Gesetzes Nr. 9.394/96 und die Entschließung Nr. 3/85 des Nationalen Bildungsrates.

Das Anerkennungsverfahren der Abschlusszeugnisse erfolgt direkt in der jeweiligen Hochschule. Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen trifft ein von der Bildungseinrichtung benannter Fachauschuß eine Entscheidung. Als Voraussetzung für die Anerkennung kann gegebenenfalls der Besuch zusätzlicher Veranstaltungen oder die Ablegung weiterer Prüfungen auferlegt werden (autonome Entscheidungsbefugnis der Universität).

Der Antragsteller muß der Bildungseinrichtung seiner Wahl folgende Dokumente vorlegen:

  • Hochschulzeugnis der ausländischen Bildungseinrichtung
  • Offizielle Unterlagen der ausländischen Hochschule zum jeweiligen Studiengang, mit Aufführung der geforderten Fächer und Stundenanzahl
  • Lehrprogramm (ementas) der einzelnen Fächer und Leistungsnachweis des antragstellenden Studenten (histórico escolar)
  • Kopien der Abschlußzeugnisse, der Leistungsnachweise und der Lehrprogramme, die durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer IN BRASILIEN übersetzt werden müssen

WICHTIGE INFORMATION:

Alle Dokumente müssen von der ZUSTÄNDIGEN AUSLÄNDISCHEN Behörde beglaubigt und dem brasilianischen Konsulat oder der brasilianischen Botschaft, in deren Konsularbezirk die Dokument ausgestellt worden sind, legalisiert werden.

Erst nach Abschluß dieses Prozesses kann die Hochschule das akademische Abschlusszeugnis voll anerkennen. Bei Postgraduierten-Abschlüssen sind für die Anerkennung ausschließlich Hochschulen auf Ebene des Bundes zuständig, die darüber hinaus Masterstudiengänge oder Promotionen im jeweiligen oder einem verwandten Fachgebiet anbieten und zudem in der letzten Evaluierung der brasilianischen Stiftung CAPES (Fundação Coordenação de Aperfeiçoamento de Pessoal de Nível Superior – CAPES) mit der Note 4 bis 5 bewertet wurden.

BERUFSAUSÜBUNG

Die Anerkennung der Abschlußzeugnisse ist die Grundlage für die Eintragung in das jeweilige Berufsregister, die wiederum die Voraussetzung für den Absolventen darstellt, seinen Beruf in Brasilien regulär auszuüben zu dürfen. Ohne diesen Eintrag ist es einigen Berufsgruppen untersagt, ihrem Beruf nachzugehen, auch wenn die im Ausland erworbenen Hochschulabschlüsse anerkannt worden sind.

Der Eintrag in das Berufsregister erfolgt beim jeweiligen Berufsverband im Bundesstaat des geplanten Hauptwohnsitzes. Dies ist für Juristen beispielsweise die Brasilianische Anwaltskammer (Ordem dos Advogados do Brasil – OAB), der Regionalrat für Medizin (Conselho Regional de Medicina – CRM) für Mediziner, der Regionalrat für Ingenieurwesen (Conselho Regional de Engenharia – CREA) für Ingenieure, der Regionalrat für Psychologie (Conselho Regional de Psicologia – CRP) für Psychologen (siehe folgende Liste).

  • Berufsverbände/Entidades de Classe
  • Regionalräte/Conselhos Regionais
  • Regionalrat für Verwaltung/Conselho Regional de Administração – CRA (http://www.crasp.com.br/)
  • Regionalrat für Bibliothekswesen/Conselho Regional de Biblioteconomia – CRB (http://www.crb8.org.br/)
  • Regionalrat für Biologie/Conselho Regional de Biologia – CRBio (http://www.crbio1.org.br/)
  • Regionalrat für Wirtschaft/Conselho Regional de Economia – CORECON (http://www.coreconsp.org.br/)
  • Regionalrat für Krankenpflege/Conselho Regional de Enfermagem – COREN (http://www.coren-rj.org.br/)
  • Regionalrat für Ingenieurwesen/Conselho Regional de Engenharia – CREA (http://www.crea-am.org.br/)
  • Regionalrat für Pharmazeutik/Conselho Regional de Farmácia – CRF (http://www.crfsp.org.br/home/home.asp)
  • Regionalrat für Physiotherapie/Conselho Regional de Fisioterapia – CREFITO (http://www.crefito5.com.br/web/)
  • Regionalrat für Logopädie/Conselho Regional de Fonoaudiologia – CRFa (http://www.fonosp.org.br/)
  • Regionalrat für Medizin/Conselho Regional de Medicina – CRM (http://www.cremesp.com.br/)
  • Regionalrat für Museumskunde/Conselho Regional de Museologia – COREM
  • Regionalrat für Ernährungswissenschaften/Conselho Regional de Nutrição – CRN (http://www.crn3.org.br/)
  • Regionalrat für Zahnmedizin/Conselho Regional de Odontologia – CRO (http://www.cro-rj.org.br/)
  • Regionalrat für Psychologie/Conselho Regional de Psicologia – CRP (http://www.crp-01.org.br/)
  • Regionalrat für Chemie/Conselho Regional de Química – CRQ (http://www.crqmg.org.br/)
  • Regionalrat für Öffentlichkeitsarbeit/Conselho Regional de Relações Públicas – CONRERP (http://www.conrerp-sp.org.br/)
  • Regionalrat für Veterinärwesen/Conselho Regional de Veterinária – CRV (http://www.crmvba.org.br/)
  • Brasilianische Anwaltskammer/Ordem dos Advogados do Brasil – OAB (http://www.oab.org.br/)
  • Berufsverband der Musiker /Ordem dos Músicos (http://www.geocities.com/ombba/)
  • Gewerkschaft der Journalisten/Sindicato dos Jornalistas (http://www.sjsp.org.br/)
  • Gewerkschaft Öffentlichkeitsarbeit-Medien/Sindicato dos Publicitários (http://www.sindicatopublicitariossp.com.br/frame_master.asp)

ANERKENNUNG VON ABSCHLUSSZEUGNISSEN AUSLÄNDISCHER BILDUNGSINSTITUTIONEN, DIE IM FERNSTUDIUM ERWORBEN WURDEN

Gemäß Artikel 1 der Entschließung Nr. 1 vom 26. Februar 1997 des Brasilianischen Bildungsrates (Conselho Nacional de Educação – CNE) gelten Abschlusszeugnisse von Fern- oder Teilpräsenzstudiengängen, die in Graduierten- und Postgraduiertenstudiengängen ausländischer Bildungsinstitutionen (Master- und Doktortitel) in Brasilien erworben werden, nicht als gleichwertig und werden gesetzlich nicht anerkannt.

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