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Aufenthalte bis 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland

Wichtige Informationen zum Deutschen Visum für brasilianische StaatsbürgerAls Brasilianer ist man in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Allerdings besteht über 90 Tage lang pro Halbjahr keine Visumspflicht. Dabei darf allerdings keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden. Sollten Aufenthaltstitel – auch für Aufenthalte über 90 Tage – benötigt werden, können diese auch nach der visafreien Einreise beantragt werden. Allerdings gilt auch hier die Regel, dass keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden darf.

Aufenthalte über 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland

Ein Visum kann man in Botschaften und Generalkonsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erwerben. In Brasilien gibt es fünf solcher Anlaufstellen. Die Botschaft befindet sich in der Hauptstadt Brasília und hat folgende Adresse: SES – Avenida das Nações, Qd. 807, lote 25. Weitere Generalkonsulate befinden sich in Porto Alegre – Rua Prof. Annes Dias 112/11°andar – in Recife – Edf. Empresarial Center III, Rua Antônio Lumack do Monte, 128, CO, Boa Viagem – in Rio de Janeiro unter der Adresse Avenida Presidente Antônio Carlos 58, Centro CEP 20020-010 sowie in São Paulo – Avenida Brigadeiro Faria Lima, N° 2092, 12° andar 01451-905 São Paulo SP.

Zu welcher der Auslandsvertretungen man gehen muss, entscheidet der Wohnort des Antragstellers, der bestimmt zu welchem Zuständigkeitsgebiet der Einzelne gehört. Dies lässt sich auf der Webseite der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland einsehen.

Die Gebühren betragen einheitlich 60 Euro. Diese müssen bei der Antragsstellung direkt entrichtet werden. Schengeneinheitlich sind einige Personengruppen von den gebühren befreit. Dazu zählen Studenten und Schüler, Kinder unter 6 Jahren, Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis 25 Jahre sowie Forscher aus Drittstaaten. Nationale Visa erhalten Personen gebührenfrei, die ein Stipendium auf öffentlichen deutschen Mitteln erhalten. Auch Familienpartner eines EU/EWR-Staatsangehörigen müssen keine Visumsgebühren entrichten. Kinder von 6 bis 12 Jahren müssen lediglich 35 Euro Gebühren für Schengenvisa entrichten, für nationale Visa gilt bei Minderjährigen ein Satz von 30 Euro.

Die Bearbeitungsdauer für mehrmonatige Visa kann mehrere Monate lang sein, man sollte also frühzeitig den Antrag stellen. Weniger Zeit benötigen Visa für Studenten, die Stipendien aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten, sowie für Wissenschaftler, die eine Einladung nach Deutschland erhalten haben. In diesen Fällen erstreckt sich die Bearbeitungszeit ungefähr über eine Woche.

Die Antragsformulare selbst können kostenfrei von der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien heruntergeladen werden. Sie werden von der deutschen Auslandsvertretung auch auf Portugiesisch ausgegeben. Das Antragsformular muss allerdings in zweifacher Ausfertigung und im Original der Auslandsvertretung ausgehändigt werden. Außerdem muss es in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion eingereicht werden. Genauere Informationen gibt es direkt bei der Auslandsvertretung.

Es ist unbedingt notwendig, das Visum persönlich zu beantragen, da unter Anderem Fingerabdrücke benötigt werden. Der Bescheid über die Visumserteilung kommt per E-mail, deswegen ist es sehr wichtig, das Postfach zu überprüfen.

Zur Antragsstellung muss man ein gültiges Reisedokument mitbringen, das mindestens noch 6 Monate gültig ist. Weitere Visuminformationen finden Sie auf www.germany-visa.org oder www.schengenvisainfo.com.

Ausnahmen

Wenn es sich um Ehegattennachzug, Kindernachzug, Schüler- und Studentenaustausche, Stipendienaufenthalte oder Sprachkurse handelt, besteht keine Visumspflicht, selbst wenn der Aufenthalt länger als drei Monate ist.

Wenn die Einreise nach Deutschland über ein anderes Schengen-Land geht, sollte sicherheitshalber ein Visum beantragt werden.