Wo ist die brasilianische Botschaft in Deutschland?
Brasilien unterhält in Deutschland eine Botschaft in Berlin und zwei Generalkonsulate, eines in Frankfurt am Main und eines in München. Dazu kommen mehrere Honorarkonsulate. Die Botschaft in Berlin ist die zentrale diplomatische Vertretung und zugleich für einen eigenen Konsularbezirk zuständig.
Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
Wallstraße 57
10179 Berlin
Telefon 030 726280
E-Mail brasemb.berlim@itamaraty.gov.br
Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung ändern sich gelegentlich und weichen von den allgemeinen Bürozeiten ab. Erkundigen Sie sich vor einem Besuch direkt bei der Vertretung, ob ein Termin nötig ist. Wir führen hier bewusst keine Sprechzeiten auf, weil eine veraltete Angabe schlimmer wäre als gar keine.
Welches Konsulat ist für mein Bundesland zuständig?
Die Zuordnung ist streng. Urkunden werden nur von der Stelle bearbeitet, in deren Bezirk sie ausgestellt wurden. Maßgeblich ist also nicht Ihr Wohnort allein, sondern das Bundesland, aus dem das Dokument stammt.
Was kann ich bei der Botschaft oder beim Konsulat erledigen?
Die konsularische Arbeit teilt sich grob in zwei Bereiche. Für brasilianische Staatsangehörige geht es um Pass, Personenstand und Wahlunterlagen. Für alle anderen geht es meist um Visa, Urkunden und Beglaubigungen.
Für brasilianische Staatsangehörige in Deutschland
- Ausstellung und Verlängerung des brasilianischen Reisepasses
- Registrierung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, die in Deutschland stattgefunden haben
- Wählerregistrierung und Stimmabgabe bei brasilianischen Wahlen
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien für den Gebrauch in Brasilien
- Bescheinigungen, etwa zum Wohnsitz oder zur Staatsangehörigkeit
Für deutsche Staatsangehörige und andere Reisende
- Auskunft zu Einreisebestimmungen und Visumpflicht
- Ausstellung von Visa für Aufenthalte, die über einen Touristenaufenthalt hinausgehen, etwa für Arbeit, Studium oder Forschung
- Legalisierung deutscher Urkunden für den Gebrauch in Brasilien, soweit nicht die Apostille genügt
Zwei Dinge, die häufig verwechselt werden. Erstens: Für einen touristischen Aufenthalt brauchen deutsche Staatsangehörige in der Regel kein Visum, die Regeln können sich aber ändern. Zweitens: Zwischen Deutschland und Brasilien gilt das Haager Apostille-Übereinkommen, viele Urkunden brauchen deshalb keine konsularische Legalisierung, sondern eine Apostille der zuständigen deutschen Stelle. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen die Vertretung, nicht dieses Portal.
Was können Sie hier nicht erledigen?
Faszination Brasilien ist ein privates Länderportal. Wir nehmen keine Anträge entgegen, vergeben keine Termine, prüfen keine Unterlagen und geben keine verbindlichen Auskünfte zu Visa, Pässen oder Aufenthaltsrecht. Alles, was rechtlich zählt, entscheidet ausschließlich die zuständige Vertretung. Wenn Sie auf dieser Seite gelandet sind, weil Sie die Botschaft gesucht haben, nutzen Sie bitte die Anschrift oben.